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Höchstbetrag Riester Rente: Höhe hängt an vielen Faktoren

Das Thema Höchstbetrag Riester Rente taucht seine einigen Jahren immer wieder auf. Der Grund: Über Jahrzehnte haben sich Beschäftigte in Deutschland zu dieser Frage keine Gedanken gemacht. Schließlich sollte es die gesetzliche Rente richten. Heute sieht die Situation anders aus. Gerade die Generation in der Mitte des Erwerbslebens und Berufseinsteiger haben in Bezug auf die Rente kaum noch Illusionen und wissen, dass die normale Rentenversicherung nicht reichen wird. Privat sparen – etwa über die Riester Rente – wird in der öffentlichen Wahrnehmung wichtiger. Bis zu welcher Summe bietet das Einzahlen in die geförderte Rente Potenzial?

Riester Rente Höchstbetrag – Ein Überblick:

  • Altersvorsorge-Sparer profitieren von Riester Zulagen
  • Volle Zulagenhöhe wird vom Einkommen mitbestimmt
  • Steuervorteile für Besserverdiener ohne Kinder interessant
  • Riester Höchstbetrag über EStG festgelegt
  • Riester Förderung wird nachgelagert besteuert
Achtung: Damit Ihnen ein korrekter Vergleich aktueller Riester-Tarife zur Verfügung gestellt werden kann, ist die korrekte Eingabe aller Daten unbedingt notwendig.

1. Sparen mit der Riester Rente: Eine kurze Erklärung

Höchstbetrag, Riester Rente, Sockelbetrag, nachgelagerte Besteuerung – diese Schlagworte begegnen jedem Haushalt, der sich mit dem Thema geförderte Zusatzrente beschäftigt. Gerade für Laien ist das Vokabular neu und nichtssagend. Wer die Riester Rente verstehen will, muss auf alle Aspekte ein Auge haben.

Grundsätzlich beruht die Idee dahinter auf der Tatsache, dass die Bundesregierung das Nettorentenniveau nach unten korrigiert hat. Private Initiative bei der Altersvorsorge will die Riester Rente fördern. Als Anreiz hat der Gesetzgeber die Riester Förderung etabliert. Dahinter verbirgt sich ein „Obolus“. Jeder Riesternde hat Anspruch auf die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. Hinzu kommt die Riester Kinderzulage. Letztere variiert je nach Geburtsjahr und liegt bei:

  • 185 Euro p. a. für vor 2008 geborene Kinder
  • 300 Euro p. a. für ab dem 1. Januar 2008 Geborene.

Aber: Diese Zulagen gibt’s nicht einfach geschenkt. Gefördert wird der Riester Vertrag nur, wenn Riestersparer ihren Anteil zum Sparguthaben beitragen. Und an genau diesem Punkt tauchen das genannte Vokabular wieder auf – in Form von:

  • Sockelbetrag
  • Mindesteigenbetrag
  • Höchstbetrag.

2. Förderung durch Zulagen: Sockelbetrag und Mindesteigenbetrag

Zuerst geht’s um den Sockel- und Mindesteigenbetrag. Beide sind für die Zulagen von Bedeutung. Der Sockelbetrag wird beispielsweise in § 86 EStG (Einkommenssteuergesetz) erwähnt und repräsentiert den Mindesteigenbetrag auf das Vertragskonto, um die Altersvorsorgezulage in Anspruch nehmen zu können. Seit Januar 2005 liegt der Sockelbetrag bei 60 Euro pro Jahr.

Der Riester Mindesteigenbetrag ist die zweite Größe, auf die es bei der Riester Förderung ankommt. Definiert wird der Betrag über § 86 Abs. 1 EStG – in der typischen Wortwahl des Gesetzgebers. Zusammengefasst richtet sich der Mindesteigenbetrag in seiner Höhe nach dem rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen und entspricht vier Prozent.

Beispiel: Ein Riestersparer erzielt beitragspflichtige Einnahmen nach SGB VI in Höhe von 27.400 Euro. Wird die 4-Prozent-Regel angewandt, ergibt sich ein Betrag von 1.096 Euro. Diese Summe muss im Folgejahr mindestens (Mindesteigenbeitrag plus Zulagen) in den Riestervertrag fließen. Was, wenn der Riesternde dieses Ziel verfehlt? Entsprechend der Differenz wird die Altersvorsorgezulage gekürzt.

Sockelbetrag und Mindesteigenbetrag sind über das Einkommenssteuergesetz übrigens eng miteinander verknüpft. Sofern der letztgenannte Betrag die 60 Euro p. a. unterschreitet, ersetzt der Sockelbetrag den Mindesteigenbetrag. Die Folge: Bis zu einem Jahreseinkommen von 1.500 Euro muss der Vertragskunde den Sockelbetrag in seinen Vertrag einzahlen – und erhält die vollen Zulagen.

3. Höchstbeitrag Riester Rente: Vor allem bei der Steuer relevant

Der Höchstbetrag taucht in der Riester Förderung erst beim Thema Steuervorteil auf. Letzterer wird parallel zur Altersvorsorgezulage gewährt und ist über das Einkommenssteuergesetz geregelt. Nach § 10a EStG kann jeder unmittelbar Zulagenberechtigte in seiner Steuererklärung bis zu 2.100 Euro für die Altersvorsorgebeiträge steuermindernd geltend machen.

Aber: Der Gesetzgeber legt klar fest, dass die gewährten Zulagen den Betrag der abzugsfähigen  Altersvorsorgebeiträge mindern. Was bedeutet diese für die Praxis. Ausgehend von 2.100 Euro Riester Höchstbetrag soll es um drei Beispiele gehen – mit Kindern und einmal für einen kinderlosen Riestersparer.

1 Kind (nach 2008) 2 Kinder (nach 2008) kinderlos
Grundzulage 175 Euro (unabhängig von Kind)
Kinderzulage 300 Euro 600 Euro 0 Euro
AV-Zulage 454 Euro 754 Euro 175 Euro
Höchstbetrag – AV-Zulage 1.625 Euro 1.325 Euro 1.925 Euro

Bereits hier wird klar: Der Steuervorteil in der Riester Förderung hängt sehr stark an der Höhe der Zulage. Für Familien mit mehreren Kindern schrumpft dieser Vorteil deutlich zusammen.

Hinzukommt, dass bereits im Mindesteigenbetrag die Zulagen eine Rolle spielen. Angenommen, der Riesternde mit einem Kind erzielt 27.400 Euro Einkommen. In den Riester Vertrag müssen hier nicht 1.075 Euro, sondern nur 625 Euro eingezahlt werden. Die Zulagen mindern nach § 86 EStG den Mindesteigenbetrag.

Wichtig: Der Riester Rente Höchstbetrag ist das Maximum dessen, was ein Riester Sparer an Vorteil für sich aus dem Vertrag ziehen kann. Sofern darüber nachgedacht wird, weiteres Kapital in die Altersvorsorge zu investieren, sind Alternativen zu prüfen. Beispielsweise kann die Basisrente umfassende Steuerersparnisse realisieren.

4. Zulagenantrag: Hier bleibt viel Potenzial auf der Strecke

Ohne die entsprechende Eigenleistung gibt es keine Zulagen. Diese Erkenntnis ist fundamental. Trotz der Tatsache, dass die Stärke der Riester Rente in dieser Form der Förderung liegt, bleibt heute immer noch Potenzial ungenutzt. Hintergrund: Die staatliche Förderung gibt’s nicht automatisch – sondern nur auf Antrag.

Und genau hier scheinen Riester Sparer wenig Ambitionen zu zeigen. Beispiel Kalenderjahr 2012: Im Betrachtungszeitraum existierten laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales 15,78 Millionen Riesterverträge. Entsprechend einer Auswertung der Deutschen Rentenversicherung wurden aber nur auf 10,65 Millionen Konten Zulagen ausgezahlt.

Etwa ein Drittel der Riesterkunden nahm die staatliche Förderung nicht in Anspruch. Dabei muss nicht jedes Jahr ein neuer Zulagenantrag gestellt werden. Ein Häkchen bei der Vollmacht für den Anbieter reicht, um den Riester Dauerzulagenantrag einzurichten.

5. Fragen geklärt? Jetzt personalisierten Vergleich anfordern!

Von der Riester Rente profitiert eine breite Palette ganz unterschiedlicher Personengruppen. Gerade die mittelbare Zulagenberechtigung versetzt auch Freiberufler in die Lage, gefördert für den Ruhestand zu sparen.  Und auch Besserverdiener ziehen – dank Steuervorteil – ihren Nutzen aus der geförderten Altersvorsorge. Warum also noch warten? Jetzt einfach die Daten ins Formular eintragen – und den personalisierten Riester Rente Vergleich anfordern!

Fazit: Riestersparer nutzen den Steuervorteil bis zum Höchstbetrag

Von der Riester Rente können Haushalte auf ganz unterschiedliche Weise profitieren. Die Zulagen sind sicher die bekannteste Riester Förderung. In der Praxis lohnt sich ein Blick auf die Produkte aber auch im Fall der Planungen fürs Eigenheim. Und noch ein Punkt gehört zu den Vorteilen der geförderten Altersvorsorge: die Möglichkeit, den Höchstbetrag steuerlich geltend zu machen. Bis 2.100 Euro spart der Vertrag jedes Jahr bares Geld. Das gibt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.
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