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BAföG Riester Rente: Was Eltern und Kinder wissen müssen

BAföG + Riester Rente – auf den ersten Blick gibt es hier keine Schnittpunkte. Eltern wollen für den Nachwuchs nur das Beste. Gerade für den Start ins eigene Leben haben Familien recht klare Vorstellungen davon, wie das Rüstzeug hierfür aussehen muss. Abitur und dann am besten ein Studium – so sieht das Idealbild in den Köpfen vieler Eltern aus. Wer finanziert während der Hochschulausbildung den Lebensunterhalt? BAföG macht den Besuch einer Uni in vielen Fällen überhaupt erst möglich. Dass die Riester Rente dabei eine Rolle spielt, ist nur selten klar.

BAföG & Riester Rente – Unser Überblick:

  • Riester Rente + BAföG beeinflussen sich gegenseitig
  • Eltern können über Einzahlung BAföG beeinflussen
  • Auszubildende unmittelbar begünstigt
  • Bezug von Kindergeld bei BAföG weiterhin möglich
  • BAföG Rechner vor Antragstellung sinnvoll
Achtung: Damit Ihnen ein korrekter Vergleich aktueller Riester-Tarife zur Verfügung gestellt werden kann, ist die korrekte Eingabe aller Daten unbedingt notwendig.

1. BAföG: Hier spielen Einkommen & Vermögen der Eltern eine Rolle

BAföG – die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz – ist in erster Linie dafür gedacht, Studenten und Auszubildende finanziell zu unterstützen. Eigentlich, so zumindest die Zielsetzung, soll der Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz aus der Förderung den Lebensunterhalt decken. Ein Anspruch, der sich leider nicht überall erfüllt.

Da das Augenmerk besonders auf einer Förderung einkommensschwächerer Personenkreise liegt, macht der Gesetzgeber den Bezug bzw. die Höhe des BAföG von den Einkommen & Vermögen der Eltern abhängig. Hintergrund: Eltern bleiben – auch nach dem 18. Lebensjahr – aufgrund der Regelungen im BGB für Kinder unterhaltspflichtig.

Für die Berechnung der Ansprüche auf BAföG wird das Bruttoeinkommen der Eltern aus dem vorletzten Jahr zugrunde gelegt bzw. angerechnet. Von dieser Bemessungsgrundlage werden:

  • geleistete Steuern
  • Sozialpauschale
  • Grundfreibetrag

abgezogen. Und auch die Riester Rente spielt an diesem Punkt eine Rolle. Das Einkommen & Vermögen der Eltern wird inzwischen um den Beitrag zur staatlich geförderten Rente bereinigt. Im Vergleich zur in der Vergangenheit geltenden Regelung, in welche die Riester Rente keine Rolle spielte, ergeben sich für Haushalte mit Kindern einige Vorteile.

2. Riester Rente BAföG: Die Berechnung der Ansprüche

Im ersten Moment ist die Berechnung des BAföG ein Buch mit sieben Siegeln. Bei genauem Hinsehen ist der Prozess alles andere als schwierig. Angenommen, ein Elternteil verdient 24.000 Euro brutto (Einkommen vorletztes Jahr). Ein Monatsgehalt entspricht demnach 2.000 Euro. Abgezogen werden:

  • 1/12 der Werbungskosten
  • 21,2 Prozent Sozialpauschale
  • Beitragskosten
  • tatsächlich geleistete Steuern
  • Grundfreibetrag Eltern

Der Beitrag zur Riester Rente entspricht einem Zwölftel der Einzahlungen auf das Vertragskonto. Im Beispiel werden 51,75 Euro angesetzt.

Beispiel Rechnung Riester Rente BAföG:

1/12 Bruttojahreseinkommen 2.000 Euro
1/12 der Werbungskosten 83,33 Euro 1.916,67 Euro
Sozialpauschale 406,33 Euro 1.510,34 Euro
Riester-Prämie 51,75 Euro 1.458,59 Euro
Steuern (geschätzt) 225 Euro 1.233,59 Euro
Grundfreibetrag 1.145 Euro 88,59 Euro

Da sich das Einkommen des Elternteils zusätzlich um 50 Prozent mindert, werden also rund 44 Euro für die BAföG Bemessung herangezogen.

Tipp: Eltern können ihren Kindern beim BAföG unter die Arme greifen – durch aktives Steuern der Einzahlungen in den Riester Vertrag. Inklusive Altersvorsorgezulage schöpft das Elternteil gerade einmal 960 Euro vom Riester Höchstbetrag aus. Wird hingegen ein Betrag von 1.500 Euro p. a. eingezahlt, machen sich 96,75 Euro bei der BAföG Berechnung bemerkbar. Für das berechnete Beispiel würde sich der relevante Einkommensanteil etwa halbieren. Da die Einkommensverhältnisse aus dem vorletzten Jahr gelten, werden die Erziehungsberechtigten an dieser Stelle zu einem Aktualisierungsantrag greifen müssen.

3. Riester Förderung: Auszubildende können direkt losriestern

Das Thema Riester Rente ist während Ausbildung und Studium aus noch einem anderen Grund interessant. Können junge Erwachsene in dieser Lebensphase schon etwas für ihre zusätzliche Altersvorsorge tun? Ja! Allerdings tauchen hier Probleme auf – besonders bei Studenten.

Hintergrund: Die unmittelbare Zulagenberechtigung entsteht nur durch die Rentenversicherungspflicht. Auszubildende gehören heute allgemein zu dem Personenkreis, der unmittelbar zulagenberechtigt ist. Studenten sind in aller Regel nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Gibt es dennoch die Möglichkeit zum Geld beim Riestern anzulegen?

Sofern Studenten mit unmittelbar zulagenberechtigten Ehepartnern verheiratet sind, ist dieser Personenkreis mittelbar begünstigt. Eine weitere Möglichkeit wäre die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung, für welche nicht auf die Rentenversicherung verzichtet wird. Punkt Nummer 3: Wer sich als Student für ein Duales Studium entscheidet, ist versicherungspflichtig – und kann damit ganz bequem einen Riester Antrag stellen.

Riester Rente für Studenten – ein Überblick:

  • während Hochschulausbildung nicht zulagenberechtigt
  • Ausnahme Duales Studium
  • geringfügige Beschäftigung mit Rentenversicherung
  • mittelbare Zulagenberechtigung möglich

4. Kinderzulage und BAföG: Wichtige Tipps für alle Eltern

Die staatlich geförderte Rente hat durch die Riester Förderung gerade bei den Zulagen für Familien mit Kindern Vorteile. Allerdings gibt es parallel zur Grundzulage für den eigentlichen Riestersparer die Riester Kinderzulage nur, solange Kindergeld bezogen wird.

Kein Wunder, dass Eltern mit dem BAföG-Antrag fürchten, die Kinderzulage zu verlieren. Wie sieht die Situation in der Praxis aus? Grundsätzlich hat der Gesetzgeber 2012 beim Kindergeld umfangreiche Änderungen vorgenommen. Der Bezug ist – ohne Berücksichtigung der erzielten Erwerbseinkommen des Kindes – generell bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Wichtig: Der Wegfall der Einkommensgrenzen und des damit verbundenen Fallbeileffekts führt zu Verwirrung. Kinder, die mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und deren Einkünfte nicht aus Ausbildungsdienstverhältnissen oder einer geringfügigen Beschäftigung stammen, schneiden den Kindergeldbezug ab.

Damit ergibt sich für Eltern eine komfortable Situation. Solange für den Nachwuchs Kindergeld bezogen wird, kann auch die Riester Kinderzulage in Anspruch genommen werden. Letztere liegt für Kinder, die 2016 mit ihrer Ausbildung oder dem Studium beginnen, bei einem Betrag von 185 Euro p.a. Die Zulage in Höhe von 300 Euro erhalten Eltern erst in den Riester Vertrag bei einem Geburtsjahr nach 2008.

5. Alle Fragen geklärt? Jetzt personalisierten Vergleich anfordern!

Eltern nutzen die Kinderzulage, um die Zusatzrente anzusparen. Der Vorteil: Selbst wenn der Nachwuchs eine Ausbildung antritt oder sich vielleicht für ein Studium entscheidet – Kindergeld kann weiterhin bezogen werden und wird nicht angerechnet. Und damit fließt auch die Kinderzulage auf das Beitragskonto. Gleichzeitig können Eltern die Riester Rente nutzen, um die Situation beim BAföG positiv zu beeinflussen. Dank zusätzlicher Rente entspannter in den Ruhestand gehen? Hier einfach die Daten eintragen – und schnell den personalisierten Riester Rente Vergleich anfordern.

Fazit: Eltern müssen bei BAföG auf die Riester Rente schauen

BAföG + Riester Rente – im ersten Moment passt beides nicht zusammen. Wer sich die Zeit nimmt und einfach etwas tiefer in die Materie eintaucht, erlebt überraschende Aha-Momente und sieht, wie man Vermögen aufbauen kann. Die Riester Rente beeinflusst auf der einen Seite den BAföG Anspruch der Kinder in Ausbildung bzw. während des Studiums. Auf der anderen Seite sind die Leistungen nach dem  Bundesausbildungsförderungsgesetz kein Grund, warum die Kinderzulage plötzlich entfallen sollte. Im Gegenteil: Selbst ein Nebenjob ist – sofern die Rahmenbedingungen stimmen – nicht schädlich für die staatliche Förderung. Riester & BAföG schließen sich als nicht per se aus.
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BAföG Riester Rente
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