Mindesteigenbeitrag Riester Rente: Volle Zulagen sichern

Wer gefördert für den Ruhestand spart, muss an den Riester Rente Mindesteigenbeitrag denken. Gerade in Haushalten, die sich bislang nicht weiter mit dem Thema Mindesteigenbeitrag + Riester Rente auseinandergesetzt haben, tauchen Fragen auf. Wie hoch ist der Mindestbeitrag? Und was passiert, wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen plötzlich ändern? Eine zukunftsfeste Planung für den Ruhestand muss sich mit diesen Aspekten beschäftigen.

Riester Rente Mindesteigenbeitrag – Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Mindesteigenbeitrag sichert volle Riester Zulagen
  • Höhe richtet sich nach Vorjahreseinkommen
  • Zulage vermindern einzuzahlendes Kapital
  • Mindesteigenbeitrag für mittelbare Zulagenberechtigung relevant
  • Bei niedrigem Mindesteigenbeitrag wird Sockelbetrag wichtig
Achtung: Damit Ihnen ein korrekter Vergleich aktueller Riester-Tarife zur Verfügung gestellt werden kann, ist die korrekte Eingabe aller Daten unbedingt notwendig.

1. Riester Mindesteigenbeitrag: Vorjahreseinkommens spielt Rolle

Der von einer breiten Öffentlichkeit zuerst wahrgenommene Aspekt der Riester Rente sind die Zulagen. Letztere sind in den Augen vieler Riestersparer das zentrale Element der geförderten Rente. Die Grundzulage von 175 Euro steht jedem unmittelbar zulagenberechtigten Riesternden zu.

Parallel gibt es für Riestersparer, in deren Haushalt Kinder leben und für die Kindergeld bezogen wird, noch einen „Bonus“ obendrauf. Die Riester Kinderzulage liegt für ab dem 01. Januar 2008 geborenen Nachwuchs bei 300 Euro. Eine Familie mit zwei Riesterverträgen und zwei Kindern kommt so in Summe auf mehr als 900 Euro an Altersvorsorgezulage.

Aber: Die staatliche Förderung setzt Eigeninitiative voraus – es muss also ein Einzahlen in den Vertrag stattfinden. An diesem Punkt kommt der Mindesteigenbeitrag ins Spiel. Letzterer ist nach § 86 Abs. 1 EStG (Einkommenssteuergesetz) die Grundvoraussetzung, um ungekürzte Zulagen in Anspruch nehmen zu können. Das  Einkommenssteuergesetz legt zudem fest, wie der Riester Rente Mindestbeitrag zu berechnen ist.

Maßgebend ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen aus dem Vorjahr. Vier Prozent dieser Summe müssen auf das Vertragskonto fließen, um den vollen Zulagenanspruch zu sichern. Beispiel: Der Riesternde hat Einkommen in Höhe von 25.000 Euro erzielt. Basierend auf der Regel zum Riester Mindesteigenbeitrag müssen 1.000 Euro eingezahlt werden. Hat man übrigens einen Ehepartner in derselben Situation, muss dieser eine eigene Riester Versicherung abschließen damit er die volle staatliche Förderung erhält.

2. Mindesteigenbeitrag Riester Rente: Einfluss der Zulagen?

Das Thema Mindesteigenbeitrag scheint damit für die Riester Rente einfach erklärt. Aber: In der Praxis fallen aufmerksamen Beobachtern schnell einige besondere Details auf. Ein Aspekt betrifft den Einfluss der Altersvorsorgezulage. Letztere setzt sich aus…

  • Grundzulage
  • Kinderzulage

…zusammen. Für einen Riesternden mit einem vor 2008 geborenen Kind erreicht die Zulage zur Altersvorsorge eine Höhe von 360 Euro.

Dieser Betrag wirkt sich auf das tatsächlich als Mindesteigenbeitrag einzuzahlende Kapital aus. Hintergrund: § 86 EStG regelt, dass bei der Berechnung des Mindestbeitrags zur Riester Rente die Zulagen mindernden Einfluss haben. Bei 25.000 Euro Einkommen sieht die Berechnung für das Beispiel letztlich wie folgt aus:

  • 25.000 Euro * 0,04 = 1.000 Euro
  • 1.000 Euro – 360 Euro = 640 Euro

Aus dem Erwerbseinkommen werden am Ende also nur 640 Euro in den Vertrag eingezahlt.

Mindesteigenbeitrag Riester Rente Berechnung – Was ist wichtig?

  • Berechnungen basiert auf § 86 EStG
  • Mindesteigenbeitrag vier Prozent Vorjahreseinkommen
  • Abzug der erhaltenen Altersvorsorge
  • Sockelbetrag muss mindestens eingezahlt werden

3. Mindesteigenbeitrag & Steuervorteil: Die Sparrate absetzen

In der Praxis besteht die staatliche Riester Förderung nicht nur aus der Zulage. Wer mit staatlicher Unterstützung für den Ruhestand spart, kann aus dem Riestervertrag einen steuerlichen Vorteil ziehen. Bis zum im EStG genannten Höchstbetrag lässt sich die Sparrate in der Einkommenssteuererklärung geltend machen – und zwar als Sonderausgabe.

Damit wirkt sich der Mindestbeitrag doppelt positiv aus. Allerdings gilt natürlich auch beim Steuervorteil die Tatsache, dass nicht das Ergebnis der 4-Prozent-Regel einfach abgesetzt werden kann. Steuerlich machen sich nur die tatsächlich geleisteten Einzahlungen – ohne die Zulagen – bemerkbar.

In der Praxis mindert sich der Höchstbetrag damit um die Höhe der Zulage. Damit sind bei einer Grundzulage beispielsweise maximal 1.925 Euro für den Riester Steuervorteil relevant. Riesternde, die alle Vorteile der Förderung der privaten Altersvorsorge voll ausschöpfen wollen, sollten daher überlegen, inwiefern mehr als der mindestnotwendige Eigenbeitrag eingezahlt wird. Zumal jeder zusätzliche Euro zu den späteren Erträgen seinen Beitrag leistet.

4. Sockelbetrag: Wenn der Mindestbeitrag niedrig ist

Die Definition des Mindesteigenbeitrags lässt auf den ersten Blick einige Lücken offen. Was passiert bei Riesternden, die kein Einkommen erzielen. Beispielsweise sind Bezieher von Hartz IV zulagenberechtigt. Da ALG II aus der 4-Prozent-Regel herausfällt, gelten hier andere Regeln.

Der Gesetzgeber hält im Einkommenssteuergesetz fest, dass in die Riester Rente eine Mindestsumme fließen muss – der sogenannte Sockelbetrag. Letzterer liegt derzeit bei 60 Euro p.a., was fünf Euro je Monat entspricht. Sofern bei keinem oder sehr geringem Einkommen der Mindestbeitrag den  Sockelbetrag schneidet, tritt dieser an die Stelle des Mindesteigenbeitrags.

Wichtig: Sofern Riestersparer nicht in der Lage sind, den Sockelbetrag aufzubringen, entfällt der Anspruch auf die Zulage für das betreffende Jahr. Eine Tatsache, die sich im weiteren Verlauf bei den Erträgen bemerkbar macht – aber kein Grund sein sollte, über das Riester Rente kündigen nachzudenken.

5. Gehaltserhöhung: Augen auf beim Riester Mindestbeitrag

Der Dauerzulagenantrag macht das Sparen mit dieser Form der privaten Rentenversicherung relativ bequem. Einmal erteilt, kümmert sich der Anbieter um den Zulagenantrag. Das Problem: Durch den Anbieter wird nicht separat geprüft, ob alle Voraussetzungen immer noch vorliegen.

Gerade im Hinblick auf die Frage nach Veränderungen beim Einkommen muss jeder Riestersparer sich selbst auf den Prüfstand stellen. Tarifliche Gehaltserhöhungen oder einen Bonus vom Arbeitgeber führen mitunter dazu, dass die 4-Prozent-Regel gerissen wird. Die Folge können Kürzungen bei den Zulagen sein. Gleiches gilt natürlich für einen Jobwechsel, wenn dieser zu höheren Einkünften führt. Im Folgejahr sind die Einzahlungen entsprechend anzupassen.

6. Fragen geklärt? Jetzt personalisierten Vergleich anfordern!

Um die Förderung aus der Riester Rente in Anspruch nehmen zu können, müssen Sparer einige Bedingungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Zahlung des Sockelbetrags (60 Euro p.a.). Mit dem Riester Mindesteigenbetrag gibt es die vollen Zulagen. Und deren Höhe kann sich sehen lassen. Warum diesen Vorteil für die Rendite entgehen lassen? Mit allen korrekt eingetragenen Daten zeigt der personalisierte Riester Rente Vergleich, was in der Altersvorsorge an Potenzial steckt und warum sie auch als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dienen kann.

Fazit: Jedes Jahr das Einkommen aus dem Vorjahr im Auge behalten

Die Höhe der Zulagen zur Riester Rente ist einkommensunabhängig. Dieser Grundsatz darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Einkünfte eine wichtige Rolle spielen – bei der Berechnung des Riester Rente Mindesteigenbetrags. Hier ist das Vorjahreseinkommen entscheidend. Gerade im Zusammenhang mit einem Dauerzulagenantrag muss jeder Riestersparer die Einkünfte beobachten. Sofern der Chef einer Gehaltserhöhung zustimmt – oder der Nachwuchs seiner Kinderstube entwächst – müssen die Einzahlungen auf das Vertragskonto angepasst werden.
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Mindesteigenbetrag Riester
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